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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtssicherheit für unsere Zusammenarbeit. Die Vertragsgrundlagen für alle Leistungen – klar, verbindlich und fair.
1 Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die durch Omicron Plus erbracht werden. Omicron Plus ist ein Einzelunternehmen mit der Umsatzsteuer-ID PL5862406263, eingetragen im polnischen Unternehmensregister CEIDG unter dem vollständigen Firmennamen Omicron Plus Adrian Kasprzak, REGON-Nummer 528758656. Inhaber ist Adrian Kasprzak. Die Anschrift lautet: ul. Siega 8/17, 81-573 Gdynia, Polen. Die E-Mail-Adresse ist: kontakt@omicron.plus.
1.2 Diese AGB regeln alle Verträge über digitale Leistungen – insbesondere Konzeption, Einrichtung und Optimierung von E-Mail-Marketing-Systemen wie Klaviyo sowie damit zusammenhängende Support-, Wartungs- und Beratungsleistungen.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des polnischen und deutschen Rechts (§ 14 BGB bzw. Art. 43¹ polnisches Zivilgesetzbuch). Eine Belieferung oder Leistungserbringung gegenüber Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, die in einem schriftlichen Angebot oder einem individuellen Vertrag zwischen den Parteien getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB, sofern und soweit sie diesen AGB widersprechen. Im Übrigen ergänzen diese AGB die individuellen Vereinbarungen.
2 Vertragsarten: Werk- oder Dienstvertrag
2.1 Soweit der Anbieter die Erstellung eines Klaviyo-Setups oder vergleichbare, abgeschlossene Leistungen übernimmt, liegt ein Werkvertrag im Sinne von Art. 627 ff. des polnischen Zivilgesetzbuchs vor (bzw. § 631 ff. BGB analog). Der Anbieter schuldet dann einen konkreten Leistungserfolg.
2.2 Für laufende, nicht erfolgsbezogene Leistungen – etwa Wartung, Support, Monitoring oder strategische Beratung – gilt der Dienstvertrag (Art. 750 polnisches Zivilgesetzbuch bzw. § 611 BGB analog). Ein konkreter Erfolg ist nicht geschuldet.
2.3 Retainer-Pakete stellen eine spezielle Form des Dienstvertrags dar, die eine wiederkehrende, fortlaufende Leistungserbringung über eine fest vereinbarte Mindestlaufzeit regelt. Die Details zu Laufzeit, Leistungsumfang und Konditionen werden in einem separaten Abschnitt dieser AGB sowie im individuellen Angebot festgehalten.
3 Leistungen, Durchführung und Mitwirkungspflichten
3.1 Die Leistungen werden ausschließlich remote erbracht. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Termine besteht nicht.
3.2 Der Anbieter bestimmt den Leistungsort, die Ausführungsmittel und die zeitliche Organisation nach eigenem Ermessen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Unterlagen, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern Fristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand wird gesondert vergütet.
3.4 Die Einhaltung der vereinbarten Service Level Agreements (SLAs), insbesondere der Reaktions- und Umsetzungszeiten, setzt die fristgerechte Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Verzögerungen durch den Kunden können die Einhaltung der SLAs beeinträchtigen.
3.5 Der Kunde ist für die Bereitstellung korrekter und vollständiger Daten sowie für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten (Backups) selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste des Kunden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen sind.
3.6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
3.6.1 Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der digitalen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
3.6.2 Die AVV ist zwingender Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Der Kunde erkennt die Bedingungen der jeweils aktuellen AVV des Anbieters an und stimmt diesen mit Abschluss des Hauptvertrages zu. Die jeweils gültige Fassung der AVV kann unter omicron.plus/avv eingesehen und heruntergeladen werden.
3.6.3 Der Kunde versichert, dass er alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung erfüllt, insbesondere dass eine Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der Daten an den Anbieter besteht und die betroffenen Personen entsprechend informiert wurden.
3.7 Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3.8 Zeiträume und Fristen
3.8.1 Angaben zu Zeiträumen oder Fertigstellungsfristen auf der Website oder in Angeboten stellen keine verbindlichen Leistungszusagen dar, sondern beschreiben typische Erfahrungswerte unter normalen Umständen. Verbindliche Fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Einhaltung von Zeitplänen setzt die fristgerechte Mitwirkung des Kunden voraus. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung oder Drittanbieter (z. B. Klaviyo, Hosting-Dienste, Schnittstellen) verlängern alle Fristen entsprechend.
3.8.2 Eine Nichteinhaltung der SLAs aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Bereitstellung von Informationen, Zugangsdaten oder Freigaben), begründet keine Minderung oder Schadensersatzansprüche.
3.9 Nach Fertigstellung der beauftragten Werkleistung wird der Anbieter dem Kunden das Ergebnis zur Abnahme übergeben oder deren Fertigstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb einer Frist von 7 Werktagen zu prüfen und dem Anbieter eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge oder nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3.10 Die detaillierten Leistungen der jeweiligen Pakete (Campaign Starter, Growth, Scale sowie Campaign Retainer Starter, Growth, Scale), einschließlich der enthaltenen Services und ausgeschlossenen Leistungen, sind den jeweiligen Beschreibungen auf der Website des Anbieters unter https://omicron.plus/leistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder dem individuellen Angebot zu entnehmen und bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages.
4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Paketpreis. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer – sofern nicht Reverse Charge gemäß Art. 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG anzuwenden ist.
4.2 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus, es sei denn, im Angebot ist eine andere Teilungsform vereinbart (z. B. 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Abnahme). Alternativ kann ein Zahlungsziel von bis zu 5 Werktagen nach Rechnungsstellung gewährt werden – dies liegt im Ermessen des Anbieters.
4.3 Gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (mindestens 9 % p. a.) sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 40 EUR zu verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
4.4 Die Leistungspflicht des Anbieters beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang der ersten fälligen Rate.
4.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen nach Fälligkeit ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung aller Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt für diesen Zeitraum bestehen. Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt nach Zahlungseingang frühestens innerhalb von 2 Werktagen.
5 Retainer-Pakete und Add-ons
5.1 Leistungsumfang und Mindestlaufzeit: Der konkrete Umfang der im Rahmen eines Retainer-Pakets (z. B. Starter, Growth, Scale) geschuldeten Leistungen, insbesondere die Menge der monatlich zu erbringenden Leistungen wie Kampagnen, ist im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag definiert. Retainer-Pakete haben eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit von mindestens 3 Monaten, je nach gebuchtem Paket.
5.2 Preisgestaltung und Rabatte: Die Vergütung der Retainer-Pakete richtet sich nach dem gewählten Paket und der vereinbarten Mindestlaufzeit. Es können Preisnachlässe gewährt werden, wenn sich der Kunde für eine längere Mindestlaufzeit entscheidet. Die konkrete Höhe des Rabatts wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
5.3 Zahlungsbedingungen: Die Vergütung für Retainer-Pakete ist monatlich im Voraus fällig. Es gilt die Regelung in Punkt 4.2 dieser AGB. Die Leistungspflicht des Anbieters beginnt mit vollständigem Zahlungseingang der jeweiligen Monatsrate.
5.4 Pausierung des Vertrags
5.4.1 Der Kunde ist berechtigt, den Retainer-Vertrag maximal einmal pro Quartal für einen zusammenhängenden Zeitraum von einem Monat zu pausieren. Der Wunsch zur Pausierung muss dem Anbieter mindestens 14 Tage vor Monatsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
5.4.2 Während der Pausierung schuldet der Kunde eine Pausierungsgebühr in Höhe von 50 % der monatlichen Retainer-Gebühr.
5.4.3 Der pausierte Zeitraum wird automatisch an die ursprünglich vereinbarte Gesamtlaufzeit des Vertrags angehängt. Der Vertrag verlängert sich somit um die Dauer der Pausierung.
5.5 Zusätzliche Leistungen (Add-ons): Leistungen, die über den im Retainer-Paket definierten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Kampagnen), gelten als Add-ons. Diese können vom Kunden jederzeit separat zum jeweils gültigen Add-on-Preis gebucht werden.
5.6 Umgang mit nicht genutzten Leistungen
5.6.1 Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Kampagnen) eines Monats verfallen grundsätzlich am Ende des jeweiligen Kalendermonats und können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
5.6.2 Abweichend von 5.6.1 ist eine Übertragung nicht genutzter Leistungen auf den Folgemonat gegen Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 150 € pro Leistung (Kampagne) möglich. Der Wunsch zur Übertragung muss dem Anbieter bis zum letzten Werktag des Monats, in dem die Leistungen verfallen wären, schriftlich mitgeteilt werden.
6 Geld-zurück-Garantie (freiwillig)
6.1 Für ausgewählte Setup-Pakete kann der Anbieter eine freiwillige Geld-zurück-Garantie von bis zu 14 Tagen nach Projektstart gewähren. Diese Garantie gilt nur, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist begründet mitteilt, dass er mit dem Fortschritt unzufrieden ist und eine weitere Zusammenarbeit nicht wünscht.
6.2 Bereits geleistete Arbeiten und daraus resultierende Teilergebnisse bleiben vom Rücktritt ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur, wenn keine relevanten Projektfortschritte erbracht wurden oder der Anbieter dem Rücktritt ausdrücklich zustimmt.
6.3 Die Geld-zurück-Garantie stellt keine vertragliche Verpflichtung dar und gilt als freiwillige Leistung des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Garantie für zukünftige Angebote und Verträge jederzeit zu widerrufen oder anzupassen.
7 Nutzungsrechte und Eigenwerbung
7.1 Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Workflows, Templates oder anderen Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Der Anbieter bleibt Inhaber aller urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Der Anbieter ist berechtigt, das Projekt sowie den Namen, die Marke und das Logo des Kunden zu Marketingzwecken zu nutzen, insbesondere auf seiner Website, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken. Der Anbieter verpflichtet sich, keine vertraulichen oder internen Informationen des Kunden sowie keine personenbezogenen Daten (z.B. Namen oder Kontaktdaten von Ansprechpartnern) ohne dessen ausdrückliche Einwilligung offenzulegen bzw. zu verwenden. Ein Widerruf dieses Nutzungsrechts durch den Kunden bedarf der Schriftform und triftiger Gründe.
8 Haftung und Gewährleistung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Systemausfälle ist ausgeschlossen.
8.3 Für Fehler oder Ausfälle, die durch Drittanbieter, Plugins, Plattformen (z. B. Klaviyo) oder Schnittstellen verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
8.4 Die Gewährleistung bei Werkleistungen ist auf Nachbesserung beschränkt. Bei zweimaligem Fehlschlag kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
9.1 Ein Vertrag kommt mit Buchung, schriftlicher Auftragsbestätigung oder Annahme eines Angebots zustande.
9.2 Laufzeit des Vertrages
9.2.1 Bei Werkverträgen endet das Vertragsverhältnis mit erfolgreichem Abschluss und Abnahme der Werkleistung.
9.2.2 Bei Dienstverträgen richtet sich die Mindestvertragslaufzeit nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket und ist im jeweiligen Angebot bzw. der Paketbeschreibung ausgewiesen. Standard-Mindestlaufzeiten betragen:
- Campaign Retainer Starter: 3 Monate
- Campaign Retainer Growth: 6 Monate
- Campaign Retainer Scale: 6 oder 12 Monate (je nach Vereinbarung)
9.3 Automatische Verlängerung und Kündigungsfrist bei Dienstverträgen
9.3.1 Dienstverträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu 12 Monaten (z. B. 3 oder 6 Monate) verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um denselben Zeitraum, sofern sie nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt werden.
9.3.2 Dienstverträge mit einer Mindestlaufzeit von mehr als 12 Monaten (z. B. 24 Monate) verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt werden.
9.3.3 Die Kündigungsfrist für Dienstverträge beträgt:
- 30 Tage zum Ende der jeweiligen Laufzeit bei einer Mindestlaufzeit von bis zu 6 Monaten.
- 3 Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit bei einer Mindestlaufzeit von mehr als 6 Monaten.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (z. B. E-Mail mit Lesebestätigung oder eingeschriebener Brief). Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Empfänger.
9.3.4 Im Falle einer Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bleibt die Pflicht zur Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung für die Mindestvertragslaufzeit bestehen. Nimmt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht oder nicht vollständig in Anspruch, bleibt die Vergütungspflicht davon unberührt, es sei denn, der Anbieter kann die freigewordenen Kapazitäten anderweitig wirtschaftlich nutzen und die dadurch erzielten Einnahmen sind entsprechend anzurechnen. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist, seine Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt oder eine vertragswesentliche Pflicht in schwerwiegender Weise missachtet.
9.5 Preisanpassungen
9.5.1 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für Dienstverträge einmal jährlich anzupassen, um gestiegenen Betriebs- und Personalkosten sowie marktüblichen Preisentwicklungen Rechnung zu tragen.
9.5.2 Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
9.5.3 Im Falle einer Preiserhöhung, die 10 % der bisherigen monatlichen Vergütung übersteigt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ankündigung der Preisanpassung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise ab dem mitgeteilten Datum.
9.6 Nicht in Anspruch genommene Kampagnen im Rahmen von Retainer-Paketen verfallen grundsätzlich zum Monatsende und können nicht finanziell ausgeglichen werden. Eine Übertragung einzelner nicht genutzter Kampagnen in den unmittelbar folgenden Monat ist auf schriftliche Anfrage des Kunden möglich und bedarf der Bestätigung durch den Anbieter. Für jede so übertragene Kampagne wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 € berechnet. Eine darüberhinausgehende Übertragung oder eine Übertragung in weitere Folgemonate ist ausgeschlossen.
9.7 Pausierung von Dienstverträgen (Retainer-Paketen)
9.7.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen laufenden Dienstvertrag (Retainer-Paket) nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit für einen begrenzten Zeitraum zu pausieren. Dies ist maximal einmal pro Quartal für eine Dauer von höchstens einem Monat möglich.
9.7.2 Der Wunsch nach Pausierung muss dem Anbieter mindestens 30 Tage vor Beginn des gewünschten Pausierungsmonats schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
9.7.3 Während der Pausierungsphase wird eine Pausierungsgebühr in Höhe von 50% der regulären monatlichen Paketgebühr fällig. Für diese Zeit ruhen die Leistungspflichten des Anbieters sowie die Ansprüche des Kunden auf Inanspruchnahme der Paketleistungen (z.B. Kampagnen, Calls, Support-SLAs).
9.7.4 Nach Ablauf des Pausierungsmonats wird der Dienstvertrag automatisch zu den regulären Konditionen und Leistungen fortgesetzt. Eine Verlängerung der Pausierungsphase oder eine erneute Pausierung im selben Quartal ist ausgeschlossen.
10 Sprache, Kommunikation, Schriftform
10.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
10.2 Sofern in diesen AGB oder im Gesetz nicht ausdrücklich die Schriftform (§ 126 BGB / Art. 78 des polnischen Zivilgesetzbuchs) vorgeschrieben ist, kann die Kommunikation und rechtsverbindliche Erklärungen auch in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1 Es gilt ausschließlich polnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Gdynia, Polen.
12 Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ausgeschlossen.
12.2 Der Anbieter richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des geltenden Rechts.
13 Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Marketingstrategien, Kundendaten) streng vertraulich zu behandeln und weder zu verwerten noch Dritten zugänglich zu machen.
13.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
13.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Stand: 05.08.2025