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Technische und organisatorische Maßnahmen

Anhang zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 32 DSGVO – öffentliche Zusammenfassung

Dies ist die für die Website vorgesehene, zusammengefasste Fassung. Die vollständige, technisch detaillierte interne Version dient als Nachweisdokument gegenüber Aufsichtsbehörden und wird nicht veröffentlicht.

Vertraulichkeit

Der Zugriff auf Systeme und Daten ist durchgängig auf ein Minimum beschränkt und mehrstufig abgesichert:

  • Administrativer Zugriff erfolgt ausschließlich über schlüsselbasierte, kryptografisch abgesicherte Authentifizierung — klassische, angreifbare Passwort-Logins sind für den Serverzugriff deaktiviert.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung ist für alle zentralen Systeme (Administrationsbereich, CRM-Plattform, Geschäfts-E‑Mail, Hosting-Verwaltung) verpflichtend.
  • Automatisierte Systeme erkennen und blockieren verdächtige Zugriffsversuche eigenständig, ohne dass ein manuelles Eingreifen nötig ist.
  • Netzwerkzugriffe sind auf die tatsächlich benötigten Verbindungswege beschränkt; alle anderen Wege sind grundsätzlich gesperrt.
  • Produktiv- und Testumgebungen sind technisch vollständig voneinander getrennt (eigene Datenbanken, eigene Zugangsdaten, eigene Caching-Bereiche), sodass Testaktivitäten niemals die Live-Umgebung beeinträchtigen können.
  • Die Testumgebung selbst ist zusätzlich durch ein eigenes Zugangspasswort geschützt und für Suchmaschinen nicht auffindbar.

Integrität

  • Sämtliche Datenübertragung erfolgt ausschließlich verschlüsselt (aktueller TLS/HTTPS-Standard, extern mit Bestnote geprüft).
  • Ein automatisierter, wöchentlicher Abgleich stellt sicher, dass System- und Plugin-Dateien unverändert und nicht durch Dritte manipuliert sind.
  • Alle sicherheitsrelevanten Aktionen und Änderungen im System werden nachvollziehbar protokolliert.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Automatisierte, mehrstufige Datensicherung: Backups werden regelmäßig sowohl in eine geschützte Cloud-Umgebung als auch zusätzlich auf physisch getrennten, verschlüsselten Datenträgern in eigenen Geschäftsräumen gesichert — mit gestaffelter Aufbewahrung (wöchentlich, monatlich, quartalsweise) für maximale Ausfallsicherheit.
  • Eine kontinuierliche, externe Verfügbarkeitsüberwachung meldet Störungen umgehend, damit auf Vorfälle sofort reagiert werden kann.
  • Sicherheitsrelevante Updates werden nach einer klar definierten Priorisierung zeitnah eingespielt, größere Änderungen grundsätzlich zunächst in einer isolierten Testumgebung geprüft, bevor sie live gehen.
  • Betriebssystem-Sicherheitsupdates werden automatisiert eingespielt.

Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung

Alle hier beschriebenen Maßnahmen werden nach einem festen Rhythmus (täglich, wöchentlich, monatlich, quartalsweise und jährlich) überprüft und bei Bedarf an neue technische Entwicklungen und Bedrohungslagen angepasst. Datenschutz und IT-Sicherheit sind damit kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

Umgang mit Datenschutzvorfällen

Für den Fall einer Datenschutzverletzung besteht ein dokumentierter, verbindlicher Ablauf zur Erkennung, Bewertung und — soweit gesetzlich erforderlich — fristgerechten Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde sowie zur Information Betroffener.

Wahrnehmung von Betroffenenrechten

Anfragen zu Auskunft, Berichtigung, Löschung oder anderen Betroffenenrechten werden nach einem festgelegten internen Prozess zeitnah und vollständig bearbeitet.

Verantwortlichkeit und persönliche Verpflichtung

Als spezialisiertes, inhabergeführtes Unternehmen liegt die Verantwortung für Datenschutz und IT-Sicherheit direkt und unmittelbar bei der Geschäftsleitung selbst — ohne Verwässerung durch mehrstufige interne Hierarchien. Sämtliche mit Datenzugriff betrauten Personen werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet und regelmäßig zu aktuellen Datenschutzanforderungen geschult; diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Tätigkeit hinaus.

Stand: 26.07.2026